Achtung: Lassen Sie sich über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten richtig aufklären!
Die Erfahrungen zeigen, dass die Ärzte oft die Therapie wählen, welche in ihrer Klinik/Praxis gerade praktiziert wird.
Harnröhrenstrikturen werden daher oft wegen der Einfachheit der Methode und der großzügigen Erstattung durch die Krankenkassen mit den Therapieformen der Schlitzungen und Bougierungen behandelt. Beide Therapien sind aber bereits nach der ersten Re-Striktur eine nachgewiesen unwirksame Behandlungsform, da beide Therapien zu weiteren Vernarbungen mit der Gefahr von irreparablen Schäden an der Harnröhre führen. Das mehrfachen Schlitzen und Bougierungen von Patienten mit Harnröhrenstriktur kann man daher auch als behandlungsfehlerhaft bezeichnen.
Beide Therapien führen nicht zu einer Heilung, sondern nur zu einer vorübergehenden Beseitigung der Harnröhrenverengung. Langfristig führen Schlitzungen und Bougierungen zu einer Verschlechterung des Krankheitsbildes.
Beachten Sie daher auch, dass bei der Therapiewahl durch den Arzt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen können. Es kann aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Klinik oder Praxis durchaus vorteilhaft sein, wenn der Patient immer wieder zu Behandlungen kommen muss,
Die Mundschleimhautplastik ist nach unserer Erfahrung die Therapie zur Beseitigung des Leidens der Harnröhrenstriktur. Da noch nicht alle Kliniken die Mundschleimhautplastik mit dem Zelltransplantat Mukocell anbieten, kann es vorkommen, dass bei der Aufklärung die Risiken, der großflächigen Mundschleimhautentnahme verharmlost werden und über die Möglichkeit der Mundschleimhautplastik mittels Zelltherapie nicht ausreichend hingewiesen wird. Fraglich ist auch, ob der behandelnde Arzt den Kenntnisnachweis für Operationen im Mundbereich hat. Urologen sind in der Regel nicht für Operationen im Mundbereich ausgebildet.
Die fehlende Aufklärung über die Möglichkeit der Mundschleimhautplastik mit dem MukoCell-Verfahren ist ein Aufklärungsmangel, welcher zu Schadensersatzansprüchen gegen den Arzt führen kann.
Wir empfehlen daher, sich eine Zweitmeinung bei einer Klinik, welche das moderne Verfahren der Mundschleimhautplastik mittels Zelltherapie anbietet, einzuholen.